Offener Brief an den KLuST

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Durch die “pro Köln”-Debatte kam es zu einer vergleichsweise offenen, Szene-übergreifenden Debatte. Das kann leider nicht darüber hinweg täuschen, dass zentrale Inhalte des CSD unter Ausschluss weiter Teile der Szene vom Kölner Lesben- und Schwulen-Tag formuliert werden.

Wir kritisieren daher die technische und somit auch inhaltliche „Gleichschaltung“ der Demo im Jahr 2013 und den autoritären Charakter von Teilnahme-Bedingungen.

Wir erinnern daran, dass die Regenbogenfarben Vielfalt und nicht Einheitlichkeit symbolisieren. Unsere Position haben wir im Mai 2013 an den KLuST gesendet:

Offener Brief des Bündnisses queergestellt an den KLUST,
Veranstalter der CSD-Parade in Köln

In den „Teilnahmebedingungen“ zur CSD-Parade 2013 in Köln lässt sich nachlesen, dass die „Eröffnungszeremonie“ und „die Kundgebung über alle Paradefahrzeuge mit Beschallungstechnik live übertragen“ werden sollen. Zu diesem Zweck werden alle Fahrzeuge mit der entsprechenden Technik versehen.

Das Bündnis queergestellt hat deswegen große Bedenken. Die CSD-Parade ist eine sehr bunte und vielfältige Demonstration, in der viele verschiedene Positionen und Meinungen zusammenkommen. Dabei teilen nicht alle Teilnehmer_innen das Motto und die Meinung des KLUST oder des LSVD. Ein gutes Beispiel ist die doch sehr umstrittene Forderung nach der sog. Homoehe, die z.B. von unserem Bündnis als rückschrittlich abgelehnt wird und 2001 Anlass zu unserer Gründung war.

Eine „Gleichschaltung“ aller Wagen ist deshalb nur dann für kurze Zeit denkbar, wenn nur konsensuale Inhalte übertragen würden. Ansonsten würden abweichende Meinungen unterdrückt, bzw. die Meinung der Veranstalter_innen aufoktroyiert. Wir erinnern daran, dass die Regenbogenfarben Vielfalt und nicht Einheitlichkeit symbolisieren.

Hinzu kommt, dass die „Teilnahmebedingungen“ teilweise Teilnehmer_innen in ihren Grundrechten einzuschränken versuchen und rechtswidrig sind. Für den CSD gilt wie für alle Versammlungen, dass jede_r das Recht hat, an einer Versammlung teilzunehmen. Die Versammlungsleitung ist bei Aufzügen unter freiem Himmel nicht berechtigt, Personen von einer Versammlung auszuschließen, wie es z.B. in den Punkten 9.1 und 11 angedroht wird. Das darf ausschließlich die Polizei unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen. Punkt 9.3 schränkt die Teilnehmer_innen in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit ein. Natürlich darf jede_r soviel für eigene Veranstaltungen auch mit Flyern werben, wie er_sie das möchte. Auch die Androhung von Strafgeldern durch den Veranstalter ist rechtswidrig und grenzen an Nötigung, indem die Wahrnehmung von Grundrechten mit Strafe bedroht wird.

Allein der Begriff „Teilnahmebedingungen“ zeigt, dass die Veranstalter_innen nicht die Versammlungsfreiheit als Grundlage für die Teilnahme am CSD sehen, sondern ihre eigenen Vorstellungen. Gerade wir LGBTQI-Menschen sollten wegen der uns eigenen Erfahrungen in den letzten Jahrhunderten jede Form autoritären Charakters und zu große Staatsnähe vermeiden und ablehnen. Leider war schon die unsägliche Charta des KLUST von 2009 in §3 mit der indirekten Drohung, die Polizei gegen Versammlungsteilnehmer_innen einzusetzen und CSD-Helfer_innen als Denunziant_innen zu verwenden, davon durchzogen.

Wir fordern deshalb vom KLuST:

1. Keine Gleichschaltung des CSD!
2. Inhaltlicher Konsens als Bedingung für eine Gesamtübertragung von Kundgebungen über alle Gruppenwagen!
3. Keine Verbote, die die Freiheit der einzelnen CSD-Teilnehmer_innen einschränken!
4. Keine Gewalt- und Strafandrohungen gegen Versammlungsteilnehmer_innen!
5. Mehr Distanz zur Polizei und den Ordnungsbehörden!

queergestellt am 05.05.2013

Die Teilnahmebedingungen sind einzusehen auf der Seite des KLUST:
www.colognepride.de/csdparade_paradeanmeldung_de,15436.html

Die Charta ist nachzulesen unter (PDF 220 KB):
www.colognepride.de/download/csd_charta.pdf

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